Gerichtlich bestellte Betreuerin
– wenn Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können
– wenn Sie als Angehörige überfordert sind

Den Aufgabenkreis legt das Vormundschaftsgericht allein zum Wohl des Betreuten fest, z.B.

Bereiche wie:
– Gesundheitsfürsorge
– Vertrags- und Behördenangelegenheiten mit allen Antragstellungen
– vermögensrechtliche Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte, Versicherungs-, Renten- und
   Heimangelegenheiten sowie alles rund ums Wohnen
– Empfang und Öffnen der Post

Festlegungen, wer wie betreut werden kann, regelt der § 1896 ff. des BGB.
Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Sie erreichen uns telefonisch,
Montag-Donnerstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Tel: 033655 / 59 10 91

per E-Mail: Berufsbetreuerin@Ina-Paul.de
Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer e.V.
Steuer-Nr.: 061/255/01832

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