Gerichtlich bestellte Betreuerin
- wenn Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können
- wenn Sie als Angehörige überfordert sind
Den Aufgabenkreis legt das Vormundschaftsgericht
allein zum Wohl des Betreuten fest, z.B.
Bereiche wie:
- Gesundheitsfürsorge
- Vertrags- und Behördenangelegenheiten mit allen Antragstellungen
- vermögensrechtliche Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte,
Versicherungs-, Renten- und Heimangelegenheiten,
sowie alles rund ums Wohnen
- Empfang und Öffnen der Post
Festlegungen, wer wie betreut werden kann, regelt der § 1896 ff. des BGB.
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Sie erreichen uns telefonisch,
Montag-Donnerstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Tel: 033655 / 59 10 91
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Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer e.V.
Steuer-Nr.: 061/255/01832